Weil das Lehramt der Kirche die Pflicht hat, “das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche [zu] schützen und ihm die objektive Möglichkeit [zu] gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen”,5 und ihn “verbindlich auszulegen”,6 prüft es Veröffentlichungen, insbesondere Werke zu Glaube und Moral und verkündet, ob diese frei von doktrinären Irrtümern sind.
Am 19. März 1975 hat die Kongregation für die Glaubenslehre Normen erlassen für Hirten der Kirche, die die Pflicht haben, wachsam gegenüber Veröffentlichungen zu Glaube und Moral zu sein, die der Kirche zur “Anerkennung” vorgelegt werden sollten. Dieses Mandat wurde im Codex des Kanonischen Rechtes von 1983, Kanon 823, bekräftigt. Diese Anerkennung geschieht durch einen Prozess, der damit beginnt, dass der Autor das Manuskript dem censor librorum oder deputatus, vorlegt, der vom Bischof oder einer anderen kirchlichen Autorität ernannt ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Wenn der Zensor keine doktrinären Irrtümer in dem Werk findet, erteilt er ein Nihil Obstat (“es steht ihrer Veröffentlichung nichts entgegen”) womit er diesen Umstand bestätigt. Wenn der Bischof sein Imprimatur (“Es werde gedruckt”), erteilt, dann bedeutet dieses kirchliche Siegel eine “Anerkennung” des Werks, das ihr erlaubt, “in Kirchen ausgestellt und verkauft zu werden”7 sowie eine Erklärung, die „sowohl eine rechtliche als auch eine moralische Garantie für die Autoren, die Verlage und die Leser“8 , dass die Arbeit “nichts enthält, was dem authentischen Magisterium der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht” und “dass alle einschlägigen Vorschriften des kanonischen Rechtes erfüllt worden sind.” 9
Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Bischof Felix Toppo, S.J., Dr. theol., den WLIG-Schriften das Nihil Obstat erteilt. Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Erzbischof Ramon C. Arguelles, STL, Dr. theol., den WLIG-Offenbarungen das Imprimatur erteilt.
Darüber hinaus hat Bischof Felix Toppo am 24. November 2005 den folgenden Brief verfasst, der das magisteriale Nihil Obstat begleitete und den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen unterstrich:
“Ich habe alle 'WAHRES LEBEN IN GOTT'-Bücher gelesen und über ihren Inhalt meditiert. Es ist meine aufrichtige Überzeugung, dass die Bücher den Göttlichen Dialog der Heililgen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten. Ich habe darin nichts Anstößiges und nichts gefunden, was im Widerspruch zur authentischen Autorität der Kirche in Glaubens- und Sittenfragen stünde. Das Lesen dieser Bücher und das Nachdenken über deren Inhalte sind für alle Menschen segensreich, eine geistliche Bereicherung. Ich empfehle diese Bücher jedem Christen.”
Am 30. September 2004 schrieb der Erzbischof von Lipa, Ramon C. Aguelles, STL, Dr. theol., der den prophetischen WLIG-Offenbarungen das Imprimatur des Lehramtes erteilte, den folgenden Brief, der ebenfalls den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen bezeugt10:
“Kardinal Joseph Ratzinger zeigte solch eine Christus-ähnliche Aufgeschlossenheit als er die Prüfung von Frau Vassula Rydéns Fall vorstand. Durch Pfarrer Prospero Grech, Berater der Kongregation für die Glaubenslehre, bat der gute Kardinal Vassula, fünf Fragen zu beantworten (siehe den Brief vom 4. April 2002), um über einige Schwierigkeiten, die in der Notifikation aus dem Jahr 1995 angedeutet wurden, bezüglich der schriftlichen Werke in "Wahres Leben in Gott" und ihrer [Vassulas] diesbezüglichen Aktivitäten, Klarheit zu schaffen. Die Antworten werden für einige ungläubige Thomasse, die dennoch einen Anspruch auf ihren Seelenfrieden haben, eine grosse Hilfe sein…
Kardinal Ratzinger bat P. Joseph Augustine Di Noia, O.P., Untersekretär der Kongregation für die Glaubenslehre, Frau Rydén eine Kopie dieses Briefes zukommen zu lassen, um es ihr zu ermöglichen, jedermann über den Austausch der Briefe zur Klärung der Sachverhalte zu informieren. Ich bin hocherfreut darüber, dass Kardinal Ratzinger die Haltung des Heiligen Vaters perfekt widerspiegelt, dessen großes Anliegen und wahrscheinlich auch der Grund für das Leben und die Tatkraft, die er an den Tag legt, DIE EINHEIT DER CHRISTENHEIT ist…
Wie auch immer das frühere Leben von Frau Rydén aussieht, sie kann es sein und ist bereits ein Werkzeug Gottes in unseren Tagen, um den Traum Gottes wahr werden zu lassen, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche, der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI! Menschen wie Vassula, die mit dem Heiligen Vater für die Einheit der Christen leiden, brauchen Ermutigung, Verständnis und Gebet. Ich bin bereit, ihr das zu geben, und sei es nur, um mich dem Heiligen Vater, Kardinal Ratzinger und den vielen unbekannten Seelen anzuschließen, die aufrichtig eine Erneuerung der Christenheit, einen erneuten Vorstoß zur Evangelisierung und die Einheit aller christlichen Brüder wünschen. Möge Maria uns helfen, im WAHREN LEBEN IN GOTT zu wachsen.” 11
Der Grund, warum der katholische Katechismus bekräftigt, dass die Gläubigen den offiziellen, aber nicht-endgültigen Lehren des Lehramtes des Ordinarius (dh. des Bischofs, z.B. durch das offizielle Imprimatur und Nihil Obstat) “religiösen Gehorsam” schulden, wird in der folgenden Aussage des katholischen Katechismus dargelegt:
“Der göttliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel zuteil, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren, und in besonderer Weise dem Bischof von Rom, dem Hirten der ganzen Kirche, wenn sie – ohne zu einer unfehlbaren Definition zu gelangen und ohne sich ‚endgültig‘ zu äußern – in Ausübung des Lehramts des Ordinarius (des Bischofs) eine Lehre vorlegen, die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt. Dieser Lehre des Ordinarius, sollen die Gläubigen ‚religiösen Gehorsam' leisten’28 wird in der folgenden Aussage des katholischen Katechismus dargelegt:
die sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet, aber dennoch eine Erweiterung desselben darstellt”.29
Auch wenn das Imprimatur und Nihil Obstat vom Ortsbischof für seine Diözese verliehen werden mag, sollte man nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass diese offiziellen Siegel, obwohl lokal und innerhalb einer diözesanen Jurisdiktion verliehen, üblicherweise30
, aufgrund der bischöflichen Kollegialität und der Zustimmung durch andere Bischöfe weltweit, jurisdiktionelle Grenzen überschreiten. Trotz der in vielen anerkannten Marienerscheinungen vorhergesagten Verwirrung innerhalb der Kirche bringen die folgenden Bestätigungen der Kirche die bleibende Kollegialität und die gegenseitigen Beziehungen unter den Bischöfen zum Ausdruck:
“Die kollegiale Einheit (unter Bischöfen) tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Weltkirche in Erscheinung. […] Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen […], die nach dem Bild der allumfassenden Kirche (Weltkirche) gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen entsteht die eine und einzige katholische Kirche […]. Aus diesem Grund vertritt jeder einzelne Bischof seine eigene Kirche, aber alle zusammen und gemeinsam mit dem Papst repräsentieren sie die gesamte Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit.”31
“Der kollegiale Geist (aller Bischöfe) ist die Seele der Zusammenarbeit der Bischöfe auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Kollegiales Handeln im engeren Sinne bedeutet das Handeln des gesamten Kollegiums, in Gemeinschaft mit seinem Oberhaupt, für die gesamte Kirche.”32
“Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Auftrag des Heiligens auch den
Lehr- und Leitungsauftrag; die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Oberhaupt und den Mitgliedern des Kollegiums ausüben können.”33
In Anbetracht der obigen Ausführungen, wenn jemand sich entscheidet, die Werke, die gegenwärtig das Siegel dieses Lehramtes tragen, öffentlich zu verdammen – sei es durch die Hand oder den Mund eines Priesters oder eines Laien – , würden diese Handlungen des öffentlichen Verurteilens dieser Person, von der Kirche als nichts Geringeres als „verwerflich“ angesehen:
„Zwar steht es einem Mitglied der Kirche frei, eine Privatoffenbarung, die eine offizielle kirchliche Anerkennung erhalten hat, abzulehnen, doch wäre es zugleich verwerflich, sich öffentlich dagegen auszusprechen.”34
Ich rufe an dieser Stelle in Erinnerung, dass es in der Geschichte der katholischen Kirche keinen öffentlich bekannten Fall gibt, in dem eine positive Entscheidung des Ortsbischofs über ein Constat de Supernaturalitate (
erwiesenermaßen übernatürlicher Ursprung) bezüglich einer national oder international bekannten prophetischen Offenbarung später durch den Heiligen Stuhl in die Verbots-Kategorie Constat de non Supernaturalitate (es ist erwiesenermaßen nicht übernatürlicher Herkunft) überführt wurde. In Anbetracht der Fülle gemeldeter prophetischer Offenbarungen und Erscheinungen weltweit, sind positive oder negative Urteile des Heiligen Stuhls zugegebenermaßen selten, nehmen viel Zeit in Anspruch, und der Heilige Stuhl schweigt oft zu diesen Dingen. Um es jedoch zu vermeiden, dass das abschließende Urteil jedem einzelnen Christen selbst überlassen bleibt, bietet die Kirche als beste Vorgehensweise den Rückgriff auf doktrinäre Sicherheit an, nämlich die Erteilung des bischöflichen Imprimatur und/oder Nihil Obstat an, die, wie bereits erwähnt, begründen diese Siegel eine „Genehmigung“ des Werks, damit es „in Kirchen ausgestellt und verkauft“ werden darf 35 und “eine juristische und moralische Garantie für die Autoren, die Verleger und die Leser”36 , dass das Werk “nichts enthält, was im Widerspruch zu dem authentischen Lehramt der Kirche in Fragen von Glaube und Moral steht.”37
Es sei auch erinnert an die Briefe der Bischöfe, die den prophetischen WLIG-Botschaften das Imprimatur und Nihil Obstat, verliehen haben, die ihre übernatürliche Herkunft bezeugen, wenn sie bestätigen, dass sie “den Göttlichen Dialog der Heiligen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten”,38 die “Werkzeug Gottes in unseren Tagen ist, um den Traum Gottes, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche wahr werden zu lassen,
der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI!”39
4) Die Lehren jener Bischöfe, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden und das Lehramt ausüben40
haben den prophetischen WLIG-Botschaften die genannten Gütesiegel (28.11.2005 Nihil Obstat und Imprimatur)
verliehen, die bis heute in vollem Umfang in Kraft sind.
Weil die Pflicht zur treuen Auslegung des göttlich geoffenbarten Wortes Gottes, “den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom, anvertraut ist”41 die, selbst wenn sie nicht zu einer unfehlbaren Definition gelangen und nicht “endgültig" verkünden,42 üben sie dennoch das ordentliche Lehramt aus, und die Gläubigen müssen ihren Entscheidungen in Glaubens- und Sittenfragen „zustimmen“. Man beachte die folgende Aussage aus dem Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils:
“
Die Bischöfe sind, wenn sie in Gemeinschaft mit dem Papst lehren, von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu achten; und und die Gläubigen sollen dem Urteil ihres Bischofs in Fragen des Glaubens und der Sitten zustimmen, das er im Namen Christi verkündet, und sie müssen sich diesem Urteil mit religiösem Gehorsam des Geistes anschließen, daran festhalten.” 43
Insofern die Verleihung der Siegel Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes an die prophetischen WLIG-Botschaften sowie die Briefe der Bischöfe, die ihnen diese Siegel ausdrücklich verliehen und erteilt haben - was jeweils eine Genehmigung und eine Garantie bedeutet - und ein positives Urteil über ihre übernatürliche Herkunft,44 Und da die gläubigen Christen dem Urteil ihres Bischofs folgen sollen, können die Gläubigen diese als eine authentische, von Gott für unsere Zeit gegebene Offenbarung (Botschaften) vertrauensvoll annehmen.
5) Aufgrund der Erteilung des Imprimatur und Nihil Obstat durch das Lehramt für die prophetischen WLIG-Botschaften ist es Christen untersagt, sich selbst als Richter über diese Offenbarungen aufzuspielen und sie öffentlich zu verurteilen.45
Im Gegenteil: Da alle Christen “dem Urteil ihres Bischofs in Fragen des Glaubens und der Moral zustimmen müssen”, und seinem Urteil und dem Lehramt mit “religiösem Gehorsam des Verstandes festhalten sollen”,46 erwirken Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes für die prophetischen WLIG-Offenbarungen diesen religiösen Gehorsam der Gläubigen.
In seiner Abhandlung über die jeweilige Seligsprechung und Heiligsprechung der Diener Gottes und der Gottseligen, bekräftigte (der später als Papst Benedikt XIV gekrönte) Kardinal Prospero Lambertini, dass, obwohl es einem freigestellt ist, einer von der Kirche anerkannten prophetischen Offenbarung nicht zu folgen, weil Gott uns mit mehreren gesegnet hat, unter denen wir wählen können, es einem absolut verboten ist, dies ohne Grund, ohne gebührenden Anstand und mit Verächtlichkeit zu tun – öffentlich zu verurteilen, was die Kirche mit ihren offiziellen Siegeln der Zustimmung positiv beurteilt hat, ist tatsächlich “verwerflich‟:47
“
Es ist möglich, solchen Offenbarungen nicht zuzustimmen und sich von ihnen abzuwenden, solange man dies mit gebührendem Anstand, nicht ohne Grund und ohne Verächtlichkeit tut”.48
In dieser Endzeit, in der sich viele biblische Prophezeiungen erfüllen, insbesondere Dan 9,27; Mt 24,15; 2 Thess 2,3-13; Offb 13, wird von Gottes Hirten mehr Aufmerksamkeit als je zuvor gefordert, die Er beruft, Seine Herde mit verlässlicher solider Lehre zu hüten, die das Glaubensgut der Kirche und die lebendige Tradition nicht nur bewahren, sondern sie weiterentwickelt: “Die Bedeutung des geoffenbarten Wortes ergründet und es anderen vermittelt”. 49 In diesem dritten Jahrtausend, in dem alle Priester dazu angehalten sind, “in tiefe Gewässer aufzubrechen”50 und eine “neue Evangelisierung” durchzuführen,51 erfüllen die anerkannten prophetischen Offenbarungen eine wesentliche Rolle, da sie einen von Gott kommenden dringenden Appell zum Ausdruck bringen, der die Zukunft der Menschheit beeinflussen und das Leben von Millionen Menschen verändern wird. Wir wollen uns daran erinnern: Als unsere Gottesmutter von Fatima vorhergesagt hat, dass viele Nationen auf der Welt
vernichtet würden, sollte die Menschheit sich nicht bekehren, tat sie dies, nachdem sie einen dringenden Appell an die Kirche und die Menschheit, in einer entscheidenden Zeit ihrer Geschichte, gerichtet hatte. Wir finden einen ebensolchen entsprechenden Appell an die Kirche und die Menschheit heute in den von der Kirche bestätigten prophetischen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott'. Noch bedeutsamer ist, dass die Folgen dieses Appells, sollte er unbeachtet bleiben und kein Gehör finden, globale Ausmaße haben werden. Als Hirte von Seelen lade ich alle Christen guten Willens herzlich ein, für ihr eigenes geistliches Wohlergehen und zum Wohle der Menschheit über die göttlichen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott' zu meditieren, nachzudenken.
Pater J.L. Iannuzzi, Bachelor Philospophie und heiliger Theologie, Lic. theol., Dr. theol.
1 Zweites Vatikanisches Konzil, Verordnungen der Ökumenischen Räte (Lateinisch-Englische Ausgabe), Bd. II, Herausgeber Norman P. Tanner, Gentium, 25, Sheed and Ward Press, 1990.
2 Katechismus der Katholischen Kirche, Art. 892, Vatikanstadt 1994.
3 Kardinal P. Lambertini, De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15, Aldima, Prato 1840.
4 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
5 Op. cit., CCC, art. 890.
6 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, 10.
7 Der Kommentar zum Codex des Kanonischen Rechtes führt aus: “Approval (approbatio)… bedeutet, dass er in ihr [der Arbeit] nichts gefunden hat, das er als gefährlich für Glaube und Moral erachtet… Diese Anerkennung… setzt den potenziellen Leser davon in Kenntnis, dass der Hirte der Kirche das Buch nicht als eine Gefahr für Glaube und Moral ansieht. Es erlaubt dem Buch auch,… in Kirchen ausgestellt und verkauft zu werden.”
(The Commentary in the Code of Canon Law – A Text and Commentary, S. 580, Paulist Press, Mahwah, 1985). Vgl. Auch Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 34-36.
8 Ibid., S. 35-36.
9
Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
10
Im Jahr 1978 hat die Kongregation für die Glaubenslehre die “Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen” veröffentlicht und ausgefertigt, in welchen sie bestätigt: “Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, unterliegt es ihrer Zuständigkeit: a) an Hand der positiven und negativen Kriterien über die Geschehnisse zu urteilen (vgl. unten Nr. I);; b) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Frömmigkeit zu gestatten, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Besonnenheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel “pro nunc nihil obstare” [bisher steht nichts in Wege]);
c) schließlich, im Licht Licht der mit der verstrichenen Zeit und den gewonnenen Erfahrungen, unter besonderer Berücksichtigung der Fruchtbarkeit der geistlichen Früchte, die aus dieser neuen Frömmigkeit hervorgegangen sind, ein Urteil über die Echtheit und den übernatürlichen Charakter abzugeben, falls der Einzelfall es erfordert.” (Die Kongregation für die Glaubenslehre hat die “Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen” veröffentlicht, genehmigt von Papst Paul VI, Vorbemerkung, Paragraph 2, a-c, Libreria Editrice Vaticana, Rom, 1978).
11 Brief des Erzbischofs von Lipa, Ramon C. Arguelles, Lic. theol., Dr. theol., vom 30. September 2004: hier klicken
12
Kongregation für die Glaubenslehre, “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 4, June 29, 1998, in L’Osservatore Romano Weekly Edition in English, 15 July, 1998.
13 Op. cit., KKK, Art. 84.
14 Donum Veritatis, Kongregation für die Glaubenslehre, Art. 23, Libreria Editrice Vaticana, Rome 1990: “
Wenn das Lehramt der Kirche eine unfehlbare Erklärung trifft und feierlich erklärt, dass eine Lehre in der Offenbarung enthalten ist, ist die Zustimmung mit theologischem Glauben gefordert: Dieser theologische Glaubensgehorsam ist gleichermaßen dem ordentlichen und universalen Lehramt geschuldet, sofern es eine Lehre als von Gott geoffenbart und als Glaubensgut verbindlich macht.”
15 Ibid., 23: “Wenn das Lehramt ‘endgültig’ Wahrheiten über Glauben und Sitten vorlegt, die, wenn diese sogar nicht göttlich offenbart sind dennoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind, müssen diese fest angenommen und beibehalten werden."
16 Ibid., 23: “Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen “endgültigen” Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen und deren Inhalt zu verdeutlichen, oder um daran zu erinnern, inwiefern eine bestimmte Lehre im Einklang mit den Glaubenswahrheiten ist, oder schließlich, um sich vor Vorstellungen zu schützen, die mit diesen Wahrheiten unvereinbar sind, ist die geforderte Reaktion die religiöse Unterordnung von Willen und Verstand (LG 25, CIC 752).
Eine solche Reaktion darf nicht bloß äußerlich oder disziplinarisch sein, sondern muss im Rahmen der Logik des Glaubens und unter dem Impuls des Gehorsams gegenüber dem Glauben verstanden werden.” .
17 Ibid., 24: “…
Das Lehramt kann, um dem Volk Gottes möglichst gut zu dienen, insbesondere wenn es dieses nämlich vor gefährlichen Ansichten, die zum Irrtum führen könnten, warnt, und kann bei diskutierten Fragen eingreifen,
die neben festen Grundsätzen auch gewisse kontingente und spekulative Elemente beinhalten… Die Bereitschaft, sich in Fragen, die an sich nicht unabänderlich sind, loyal der Lehre des Lehramtes zu unterwerfen, muss die Regel sein… Der Theologe weiß, dass manche Urteile des Lehramtes zu dem Zeitpunkt, als sie gefällt wurden, gerechtfertigt sein konnten, denn während die Denn obwohl die Äußerungen sowohl wahre Aussagen als auch solche enthielten, die nicht sicher waren, waren beide Arten unentwirrbar miteinander verbunden. Erst die Zeit hat eine klare Unterscheidung ermöglicht und nach vertieften Studien, wurde ein wahrer doktrinale Fortschritt erreicht.”
18 Op. cit., KKK, 891.
19 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
20 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 29.
21 Op. cit., KKK, 892.
22 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
23 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23; Lumen Gentium, 25.
24 Op. cit., CIC, Kanon 750, § 2.
25 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23: “
Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen ‘endgültigen Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, sei es, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen, sei es andererseits, um vor mit diesen Wahrheiten unvereinbaren Auffassungen zu warnen, Glaubenswahrheiten ist, oder schließlich, um sich vor Vorstellungen zu schützen, die mit diesen Wahrheiten unvereinbar sind, ist die geforderte Reaktion die religiöse Unterordnung von Willen und Verstand (LG 25, CIC 752).
Eine solche Reaktion darf nicht bloß äußerlich oder disziplinarisch sein, sondern muss im Rahmen der Logik des Glaubens und unter dem Impuls des Gehorsams gegenüber dem Glauben verstanden werden.” .
26 Op. cit., Donum Veritatis, Art. 23.
27 Ibid., Art. 24.
28 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
29 Op. cit., KKK, Art. 892.
30 Cf. op. cit., CIC, Kanones 23-28.
31 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, , Lumen Gentium, 23.
32
Außerordentliche Römische Synode von 1985, Abschlußreport II C, 4, Origins 15, 19. Dezember 1985, 448, in Theological Studies, The Teaching Authority of the Episcopal Conferences, Francis A. Sullivan, S.J. (63) 2002, S. 478.
33 Op. cit., Kanon 375 §2.
34 Mariology, A Guide for Priests, Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, das das Imprimatur
des Erzbischofs Raymond L. Burke, und das Nihil Obstat von Fr. Peter Felner, F.I. trägt, S. 830, Queenship Pub. CA.
35 Op. cit., CIC, S. 580.
36 Op. cit., “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, S. 35-36.
37 Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, March 30, 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Kommittee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
38 True Life in God, Foundation for the TLIG Pub., Brief vom 24. November 2005 von Bischof Felix Toppo, SJ, Dr. theol., Genf.
39 Op. cit., hier klicken.
40 Op. cit., Art. 892.
41 Ibid., KKK, 85.
42 Op. cit., KKK, art. 892.
43 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, , Lumen Gentium, 25.
44 Op. cit., “Norms Regarding the Manner of Proceeding in the Discernment of Presumed Apparitions or Revelations”, Preliminary Note, Art. 2, a-c.
45 Op. cit., De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, chapter 53, n.15; Op. cit., Mariology, A Guide for Priests Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, S. 830.
46 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, , Lumen Gentium, 25.
47 Op. cit., Mariology, A Guide for Priests Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, S. 830.
48 Op. cit., De servorum Dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15.
49 The Priest and the Third Christian Millennium Teacher of the Word, Minister of the Sacraments and Leader of the Community, Art. 1, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 1999.
50 Apostolic Letter, Novo Millenio Ineunte, Papst Johannes Paul II, Artikel. 1, 15, 38, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 2001.
51 Ibid., 2.